Gute Noten für das Agglomerationsprogramm St.Gallen /Arbon- Rorschach – gewichtige Projekte noch nicht im Trockenen

Der Bundesrat beabsichtigt, sich ab 2015 mit 40% an Verkehrsinfrastruktur-Investitionen der Agglomeration St.Gallen / Arbon – Rorschach im Umfang von rund 380 Millionen zu beteiligen. Darunter der Ausbau des Stadtbahnhofs Rorschach (26 Mio.) und der neue Autobahnanschluss Witen mit Zubringer in Rorschach (63 Mio.), der Bushof mit Strassenanpassung beim Bahnhof Herisau (23 Mio.) und ein Gesamtpaketvon Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs im Umfang von rund 145 Mio. Gewichtige Projekte sind aber noch nicht im Trockenen. Sie sollen gemäss Bund erst ab 2019 realisiert werden. Die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss ist heute eröffnet worden und dauert bis Ende Oktober 2013.

Grundlage für die Mitfinanzierung des Bundes ist das Agglomerationsprogramm St.Gallen /Arbon – Rorschach der 2. Generation. Es wurde Mitte 2012 beim Bund zur Prüfungeingereicht. Die Trägerschaft des Programms sind die Agglomerationsgemeinden und die dreiKantone AR, SG, TG. Die Geschäftsstelle führt die Region Appenzell AR – St. Gallen -Bodensee.

Gute Programmwirkung führt zu 40% Mitfinanzierung durch den Bund

Die Prüfung durch den Bund beinhaltet eine Beurteilung der Qualität des Agglomerationsprogramms, die insbesondere auch die Leistungen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen mit einschliesst. Das Agglomerationsprogramm St.Gallen /Arbon – Rorschach wurde als gutes Programm eingestuft und profitiert dadurch von einem Mitfinanzierungsanteil durch den Bund von 40%. Keine andere Schweizer Agglomeration erreicht einen höheren Anteil.

Rückenwind für Fuss- und Veloverkehr

Ausschlaggebend für die gute Beurteilung der Programm-Qualität ist insbesondere das grosse Engagement zur Verbesserung des Fuss- und Veloverkehrsnetzes, welches beim diesjährigen International Transport Award der OECD sogar zu einer Finalteilnahme geführt hat. Der Bund honoriert und unterstützt dieses Engagement mit einer grosszügigen Mitfinanzierung von Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs im Umfang von rund 150 Mio. So zum Beispiel die Verbreiterung des Fuss- und Velowegs überdie SBB-Sitterbrücke oder die Ergänzung des SOB-Viadukts in Herisau um einen Fuss-/Velosteg sowie mehrere Hundert kleinst-Massnahmen im gesamten Netz. Damit wird ein eigentlicher Quantensprung im Langsamverkehr erreicht. Dies zu Recht: mit vergleichsweise geringen Mitteln kann ein grosser Beitrag zur Lösung der Verkehrsprobleme erreicht werden. So sind 50% aller Autofahrten nicht länger als 5 km und damit prädestiniert, um zu Fuss odermit dem Velo zurückgelegt zu werden.

Freigabe der Mittel für Baubeginn ab 2015

Der Bund selektiert im Rahmen seiner Prüfung auch die mitfinanzierten Verkehrsprojekte. Denn die Begehren der über 40 Agglomerationen der Schweiz übersteigen um ein Vielfaches die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Infrastrukturfonds des Bundes. Die Selektion erfolgt aufgrund des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses und der Projektreife. Die allermeisten Massnahmen unserer Agglomeration haben die Selektionshürde geschafft (vgl. beiliegendeListe der Massnahmen der Priorität A). Mittels des nun in der öffentlichen Vernehmlassung stehenden Bundesbeschlusses für das Programm Agglomerationsverkehr soll die Freigabeder Mittel durch das eidgenössische Parlament für die Finanzierungsperiode ab 2015 erwirkt werden.

Abweichende Einschätzung der Projektreife

Einzelnen gewichtigen Massnahmen des Agglomerationsprogramms wie dem Autobahnanschluss Witen mit Zubringer in Rorschach, dem Bushof mit Strassenanpassung beim Bahnhof Herisau, der Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Flawil oder des Bahnhofs St.Fiden attestiert der Bund ein sehr gutes Kosten-/Nutzenverhältnis. Die bei der Eingabe des Agglomerationsprogramms beim Bund Mitte 2012 vorliegenden Projektunterlagen haben aberden Bund dazu veranlasst diese Projekte aufgrund des Reifegrads in Priorität B, statt wiedurch die Agglomeration beantragt, in Priorität A einzustufen. Das heisst für diese Projektesollen die Mittel erst für die nächste Finanzierungsperiode ab 2019 durch das eidgenössische Parlament freigegeben werden.

Überfällige und baureife Projekte rechtzeitig realisieren

Da diese Projekte aber seit der Eingabe beim Bund wesentliche Fortschritte im Reifegrad erzielt haben und bereits vor 2019 baureif sein werden, wird sich die Agglomerations-Trägerschaft beim Bund mit Nachdruck für die Einstufung in Priorität A und damit die unmittelbare Freigabe der Mittel einsetzen. Eine zeitliche Verschiebung des Baubeginns dieser Projekte auf 2019 ist auch aufgrund des Handlungsdrucks nicht vertretbar: DerAutobahnanschluss Witen mit Zubringer in Rorschach weist Schweiz weit den zweithöchsten Nutzen aller geprüften Strassenprojekte auf. Für die Bahnhöfe Herisau, Flawil und St.Fiden ist eine Attraktivitätssteigerung als wichtige Verkehrsdrehscheibe vordringlich, ja überfällig.Die Agglomerations-Trägerschaft hatte letzte Woche im Rahmen eines Gesprächs mit dem Bund bereits Gelegenheit die entsprechenden fachlichen Argumente vorzubringen und mit Unterlagen zu untermauern. Die nun eröffnete Vernehmlassung wird auch dazu genutzt werden, den Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen.