Ein Modell für die Zukunft: Sechs Hallenbäder bilden regionalen Hallenbadverbund
Sechs Hallenbäder haben JA gesagt zu einem regionalen Hallenbadverbund. Diesem schliessen sich 14 Verbundgemeinden an, die freiwillig einen Pro-Kopf-Beitrag an den Betrieb der sechs Bäder leisten. Im Gegenzug kann die Bevölkerung der Verbundgemeinden vom selben Eintrittspreis profitieren, wie die Bevölkerung der jeweiligen Hallenbadgemeinde. Auswärtige Nutzende werden ab 1.9.2022 einen Zuschlag zahlen. Durch das freiwillige Verbundmodell wird der langfristige Betrieb von sechs Hallenbädern auf eine solidere Finanzierungsbasis gestellt. Die technische Umsetzung und Lancierung des neuen Eintrittssystems in den Hallenbädern ist auf Herbst 2022 geplant. Die REGIO Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee setzt mit dem Hallenbadverbund ein wichtiges Zeichen für den Zusammenhalt in der Region und schafft eine neue Form freiwilliger interkommunaler Kooperation.
Das Modell: ein Teil der Betriebskosten wird gemeinsam getragen
Viele Hallenbäder in der Region sind sanierungsbedürftig und mit den anfallenden jährlichen Betriebskosten entstehen für Standortgemeinden von Hallenbädern Kosten, die sie alleine nicht mehr tragen können. Mit dem regionalen Verbundmodell wurde eine Lösung gefunden: «Der Grundgedanke ist, dass regional genutzte Hallenbäder auch regional finanziert werden», erläutert Leila Hauri, Geschäftsleiterin der REGIO, das Modell. Sechs Hallenbäder (Blumenwies und Volksbad St.Gallen, Sportzentrum Herisau, Genossenschaft Sonnenrain Wittenbach, Genossenschaft Winterwasser Oberthurgau Romanshorn und Rosenau Gossau) haben in Form einer Kooperationsvereinbarung nun JA gesagt zum neuen Modell. Im Verbundmodell trägt die Eigentümerin des jeweiligen Hallenbades (Gemeinde oder Genossenschaft) 100% der Investitionskosten weiterhin selbst. Ein Teil der Betriebskosten hingegen wird neu von den Verbundgemeinden mitgetragen. Dieser Betrag ergibt sich durch einen jährlichen Pro-Kopf-Beitrag in einen Hallenbadfonds. Insgesamt sehen 14 Gemeinden (siehe Box unten) die Vorteile im neuen Modell und sind dem neu geschaffenen Verbund per 1. Januar 2022 beigetreten. «Mit dieser Art der Finanzierung kommt der Solidaritätsgedanke zum Tragen. Die Hallenbäder werden bei den jährlich wiederkehrenden Betriebskosten entlastet und die Finanzierung wird auf eine solidere Basis gestellt», führt Leila Hauri fort.
Konsequenz: Höhere Eintrittspreise für Bevölkerung aus Nicht-Verbundgemeinden ab 1.9.2022
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbundgemeinden profitieren von denselben Eintrittspreisen, wie die Bevölkerung der einzelnen Hallenbadgemeinden. Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Nicht-Verbundgemeinden gelten ab 1. September 2022 höhere Eintrittspreise. Die Hallenbadbetreiber bzw. Standortgemeinden waren sich einig, dass man keine Harmonisierung der Tarifsysteme anstrebt, sondern dass es eine gemeinsam definierte Tariferhöhung für Nutzende aus Nicht-Verbundgemeinden braucht. Dieser Aufpreis soll in allen sechs Hallenbädern prozentual gleich hoch sein. Ausgesprochen hat sich das Steuerungsgremium des Hallenbadverbunds für eine Preiserhöhung um 50%. «Wir sind uns bewusst, dass diese Erhöhung des Eintrittspreises für Auswärtige als hoch wahrgenommen wird. Es ist aber Tatsache, dass die aktuellen Tarife die effektiven Kosten der Hallenbäder nicht zu decken vermögen. Mit dem Pro-Kopf-Beitrag der Verbundgemeinden resp. dem Tarifzuschlag für Nicht-Verbundgemeinden wird diesem Umstand Rechnung getragen und die Kostenwahrheit erhöht – auch beim Schulschwimmen», erläutert Michael Götte, Präsident REGIO, die Entscheidung des Steuerungsgremiums.
Technische Lösung zur Besuchererkennung: SwissPass-Karte
Damit die Besuchenden der Hallenbäder als «wohnhaft in einer Verbundgemeinde» oder «wohnhaft in einer Nicht-Verbundgemeinde» erkannt werden, müssen die Kassasysteme in den Hallenbädern technisch aufgerüstet werden. Zukünftig wird durch das Einlesen des «SwissPass» der Wohnort abgerufen. Dazu müssen Schnittstellen programmiert und teilweise QR-Lesegeräte beschafft werden. Die technische Aufrüstung finanziert jedes Hallenbad selbst und die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf Fr. 12’000 pro Bad. Eine SwissPass-Karte kann kostenlos an den Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs bezogen werden. Für Personen ohne SwissPass bieten die Hallenbäder individuelle Lösungen bei der Eingangskontrolle an. Geplant ist, das neue Eintrittssystem ab 1. September 2022 umzusetzen.
Langer Weg bis zum Ziel
Bereits 2017 hat sich die REGIO Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee dem Thema mit einer Studie angenommen und nach Finanzierungs- und Betriebsansätzen für die Hallenbäder der Region gesucht. 2019 und 2020 musste das Projekt aufgrund politischer Verzögerungen pausiert werden und konnte erst anfangs 2021 wieder aufgenommen werden. «Es war ein langer Weg bis hierhin. Umso erfreulicher ist es, dass wir nun mit 14 Gemeinden das Verbundmodell initiieren dürfen. Es ist ein schönes Zeichen, dass man bei der Finanzierung regional genutzter Infrastrukturen zusammensteht und die Hallenbäder durch das Verbundmodell von Synergien profitieren können», erläutert Michael Götte den bisherigen Prozess. Weitere Gemeinden können jederzeit dem Hallenbadverbund beitreten
Über die Hallenbadstudie
Die REGIO Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee ist eine Vereinigung von 45 politischen Gemeinden aus den drei
Kantonen Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau sowie vier Mitgliedsorganisationen (Universität
St.Gallen, OST, OLMA Messen, St.Gallen-Bodensee Tourismus). Eine Hauptzielsetzung ist die interkommunale
Zusammenarbeit. Aufgrund einer Umfrage bei den Mitgliedsgemeinden im Jahr 2017 zu möglichen Themenfel-
dern bestimmte der Vorstand die künftige Finanzierungssicherung von Hallenbädern als Thema mit dringendem
Handlungsbedarf. Woraufhin die BPM Sports Management GmbH mit einer Hallenbadstudie beauftragt wurde.
Untersuchungsgegenstand waren die Hallenbäder aus Gossau (neues Hallenbad geplant), Wittenbach, Herisau,
Speicher, Blumenwies, das Volksbad St.Gallen und ein möglicher Hallenbad-Standort im Oberthurgau. Ziel der
Studie war die Entwicklung eines regionalen Betriebskonzepts, um aufzuzeigen, wie die 45 Gemeinden in der
Region mit dieser Thematik umgehen sollen. Die Lösung: Ein Verbundmodell, das regionale Betriebsbeiträge mit-
finanzieren wird.
14 Verbundgemeinden: Gemeinde Andwil, Gemeinde Berg, Gemeinde Eggersriet, Gemeinde Egnach, Gemeinde Häggenschwil, Gemeinde Hefenhofen, Gemeinde Mörschwil, Gemeinde Muolen, Gemeinde Roggwil, Gemeinde Steinach, Gemeinde Tübach, Gemeinde Untereggen, Stadt Arbo, Stadt Romanshorn.
4 Hallenbadbetreiberinnen: Stadt Gossau (Hallenbad Rosenau); Schwimmbadgenossenschaft Wittenbach (Hallenbad Sonnenrain); Stadt St.Gallen (Hallenbäder Blumenwies und Volksbad); Gemeinde Herisau (Hallenbad Sportzentrum Herisau); Genossenschaft Winterwasser Oberthurgau (Winterwasser Oberthurgau).
Für Einwohnerinnen und Einwohner aus Hallenbadstandortgemeinden gelten dieselben Tarifkonditionen wie für Einwohnerinnen und Einwohner aus Verbundgemeinden. D.h. Gossauerinnen und Gossauer bezahlen im Blumenwies in St.Gallen den einheimischen Tarif.